Das Fachverfahren
ABBA (Automatisierte Beihilfe-Bearbeitung mit Arbeitsplatzcomputern) berechnet Beihilfen und Abschläge in Krankheits- und Pflegefällen sowie bei der Geburt von Nachwuchs. Das vom ZIVIT gepflegte Werkzeug der Bundesfinanzverwaltung enthält alle dazu benötigten Grunddaten. Zahlreiche Detailrechnungen - u.a. für Sehhilfen, Zahnersatz, Arznei- und Verbandsmittel, Krankenhausaufenthalte, stationäre und häusliche Pflege sowie für Heilbehandlungen und Kuren - erleichtern die Arbeit der Beihilfefestsetzer.
Informative Datenbestände wie z.B. die Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker helfen dabei, notwendige Ermessensentscheidungen zügig und sicher zu treffen. Bei der Erstellung des Beihilfebescheides und der begleitenden Verfügung legt ABBA die getroffene Entscheidung transparent dar. Treten wohl definierte Sachverhalte ein, fügt das Tool selbständig erforderliche Erläuterungen ein. Bereits festgesetzte Beihilfen lassen sich zeitraumabhängig statistisch aufbereiten.
Leicht passt sich ABBA an unterschiedliche örtliche Gegebenheiten an. Diese Flexibilität hat der ZIVIT-Anwendung die Marktführerschaft eingebracht: Kürzlich konnte der 60. ABBA-Produktivkunde gewonnen werden. Die Bundesfinanzverwaltung, der Deutsche Bundestag, die Bundesagentur für Arbeit, die RZVK-Saar sowie mehrere Berufsgenossenschaften, Städte und Kommunen nutzen u.a. das Beihilfeabrechnungssystem.