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Steuererhebungen

Folgende IT-Verfahren unterstützen Zollämter, Steuerbehörden und teils auch Unternehmen dabei, Steuererhebungen zu ermitteln, festzulegen und zu kontrollieren. Dabei werden EU-Richtlinien und geltende Steuergesetze berücksichtigt.

Das Fachverfahren EUZI setzt die EU-Zinsrichtlinie um, die einen EU-weiten Informationsaustausch der jeweils zuständigen nationalen Steuerbehörden über die Höhe grenzüberschreitender Zinszahlungen und sonstiger Erlöse fordert, um deren effektive Besteuerung zu sichern. EUZI automatisiert den Informationsaustausch, indem es Meldungen inländischer Zahlstellen über Zinszahlungen an natürliche Personen und Personengesellschaften im EU-Ausland entgegennimmt und an die zuständigen nationalen Behörden im Ausland weiterleitet.
Umgekehrt nimmt es Meldungen ausländischer Behörden über Zahlungen an inländische Personen und Personengesellschaften im Ausland entgegen und leitet sie an die zuständige Landesfinanzverwaltung weiter. Für bestimmte Drittländer und abhängige oder assoziierte Gebiete sehen gesonderte Abkommen unter der Bedingung eines Quellensteuerabzuges für das Auskunft erteilende Land ebenfalls einen entsprechenden Auskunftsaustausch vor. Neben den Steuerbehörden nutzen Banken und Kreditinstitute von in Deutschland ansässigen Wirtschaftsbeteiligten, die  Landesfinanzbehörden sowie Notare und Treuhänder das Verfahren.
Das Verfahren VAT-on-eServices (Value-Added-Tax on electronical Services, Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen) basiert auf der EU-Richtlinie 2002/38/EG. Danach müssen sich außerhalb der EU ansässige steuerpflichtige Personen, die elektronische Dienste an nicht steuerpflichtige Personen in der EU liefern, in einem EU-Land ihrer Wahl registrieren. Dort erhalten sie dann eine individuelle Identifikationsnummer, mit der sie sämtliche in der EU getätigten Umsätze in elektronischer Form erklären. Die fälligen Steuern überweisen sie dann an das EU-Land, in dem sie registriert sind. Die einzelnen EU-Länder leiten die für die gesamte EU gezahlten Steuern an die entsprechenden Empfängerländer weiter.
Das Verfahren unterstützt beide Seiten, die sog. Drittlandunternehmer und das jeweilige EU-Land, bei der Erhebung von Steuern auf vollständig elektronischem Wege. Dem Drittlandunternehmer hilft es dabei, die Erklärungen anzumelden und abzugeben und die fälligen Steuern zu überweisen. Das EU-Land wird bei der Prüfung der Anmeldungen, der Registrierung der Drittlandunternehmer, der Kontrolle der abgegebenen Erklärungen und der Erfassung und Kontrolle der Zahlungseingänge unterstützt. Darüber hinaus meldet das Verfahren Registrierungen, Erklärungen und Zahlungseingänge an alle EU-Länder, überweist ihnen die Zahlungen und erfasst Zahlungseingänge von anderen EU-Ländern.
Das Fachverfahren GEST (Gemeindeeinfuhrsteuer Helgoland) dient dem Zollamt Helgoland zur Ermittlung, Aufbereitung, Erfassung, Verarbeitung, Kontrolle und Sicherung der Daten, die zur die Erhebung der Gemeindeeinfuhrsteuer auf Helgoland nötig sind.
Weitere Informationen:
TIGER (automatisierte Erhebung der Branntweinsteuer (ohne Abfindungsbranntwein), der Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und der Kaffeesteuer) ist das zurzeit jüngste Verbrauchsteuerverfahren. Es unterstützt seit 2005 die Sachbearbeitung bei der Berechnung und Erhebung bzw. dem Erlass/der Erstattung und der Vergütung der Steuern auf Kaffee, Schaumwein und so genannte Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein, Likörweine). Ab Oktober 2006 wird es außerdem alle Anteile der Branntweinsteuer übernehmen, die nicht vom Verfahren ZEBRA erfasst werden.
Weitere Informationen:
http://zoll.de/.../index.html
BIBER (Biersteuerberechnung und -erhebung) unterstützt die Zentralstelle Verbrauchsteuer beim Hauptzollamt Stuttgart seit 1985 bei der Abwicklung der Biersteuer. Das Verfahren führt jegliche Tätigkeiten zur bundesweit einheitlichen Berechnung, Erhebung und Verteilung der Steuer an die Bundesländer aus.
Nachdem die Biersteuer erklärt und berechnet worden ist, stellt BIBER die Biersteuerbescheide postfertig bereit, leitet Maßnahmen zur Erhebung der Steuer in die Wege (u.a. Lastschrifteinzug), überwacht den Zahlungseingang (inklusive Erstellung von Säumniszuschlagsberechnungen) und führt die Biersteuereinnahmen an die Länder ab. Außerdem erledigt es verschiedene statistische Auswertungen.
Für die haushalts- und kassenmäßige Abwicklung bedient sich BIBER des HKR-Verfahrens des Bundes und der Schnittstelle für den Elektronischen Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank. Außerdem greift es auf die gut funktionierende Architektur des ZEBRA-Verfahrens zurück.
Mit dem Verfahren TARA (Tabaksteuerzeichenausgabe-Rationalisierung) erhebt die Bundesfinanzverwaltung seit 1981 bundesweit die Tabaksteuer. Dabei berücksichtigt dasVerfahren eine Besonderheit des bundesdeutschen Tabaksteuerrechts: die Verwendung von etwa 3.000 verschiedenen Steuerzeichen.
TARA erfasst und verwaltet sie wie in einem Warenwirtschaftssystem anhand der Merkmale Einkauf, Lagerung und Verkauf. Auf diese Weise unterstützt das Verfahren den Bezug und Vertrieb von jährlich rund 100 Millionen Bogen Tabaksteuerzeichen, das sind 8 Milliarden einzelne Steuerzeichen. Im Jahr 2005 wurden so Steuereinnahmen in der Höhe von14,3 Milliarden erzielt.
Weitere Informationen:
STROMBOLI (Strom- und Mineralölsteuersachbearbeitung organisiert und lizensiert) unterstützt seit Anfang 2000 die Sachbearbeitung zur Erhebung der seit 1999 existierenden Stromsteuer. Im Oktober 2001 ist das Verfahren um den Ökosteuerbereich der Mineralölsteuer erweitert worden. Da das Programm inklusive seiner Datenbank fast ausschließlich auf MS-Produkten basiert, können die MS-Office-Anwendungen der Zollverwaltungen optimal angesprochen und verwendet werden. Als nächster Schritt ist eine Umstellung der dezentralen Access-Datenbanken auf ein Oracle-Datenbanksystem geplant.