Das Verfahren
VAT-on-eServices (Value-Added-Tax on electronical Services, Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen) basiert auf der EU-Richtlinie 2002/38/EG. Danach müssen sich außerhalb der EU ansässige steuerpflichtige Personen, die elektronische Dienste an nicht steuerpflichtige Personen in der EU liefern, in einem EU-Land ihrer Wahl registrieren. Dort erhalten sie dann eine individuelle Identifikationsnummer, mit der sie sämtliche in der EU getätigten Umsätze in elektronischer Form erklären. Die fälligen Steuern überweisen sie dann an das EU-Land, in dem sie registriert sind. Die einzelnen EU-Länder leiten die für die gesamte EU gezahlten Steuern an die entsprechenden Empfängerländer weiter.
Das Verfahren unterstützt beide Seiten, die sog. Drittlandunternehmer und das jeweilige EU-Land, bei der Erhebung von Steuern auf vollständig elektronischem Wege. Dem Drittlandunternehmer hilft es dabei, die Erklärungen anzumelden und abzugeben und die fälligen Steuern zu überweisen. Das EU-Land wird bei der Prüfung der Anmeldungen, der Registrierung der Drittlandunternehmer, der Kontrolle der abgegebenen Erklärungen und der Erfassung und Kontrolle der Zahlungseingänge unterstützt. Darüber hinaus meldet das Verfahren Registrierungen, Erklärungen und Zahlungseingänge an alle EU-Länder, überweist ihnen die Zahlungen und erfasst Zahlungseingänge von anderen EU-Ländern.