Das seit 1991 bestehende Fachverfahren
KOBRA (
Kontrolle
bei de
r
Ausfuhr) soll den zuständigen Behörden, insbesondere dem Zollkriminalamt (ZKA), dem Betriebsprüfungsdienst und den Zolldienststellen, bessere Überwachungsmöglichkeiten bei der Ausfuhrkontrolle bieten. Es dient dazu, die Informationsbasis für die Überwachungs- und Ermittlungsbehörden zu verbreitern und den Austausch wichtiger und aktueller Informationen zwischen den einzelnen Dienststellen zu intensivieren.
Die 290 angeschlossenen Zollstellen erfassen die Exportdaten aus den Ausfuhrmeldungen manuell oder mit Hilfe von Beleglesern. Diese stehen dann dem Zollkriminalamt zu Auswertezwecken zur Verfügung. Die gewonnenen Erkenntnisse aus den Recherchen bilden die Grundlage für gezielte Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes bzw. für Ausfuhrkontrollen und Ausfuhrprüfungen durch die Zollstellen, sowie für Außenwirtschaftsprüfungen durch den Betriebsprüfungsdienst. Wichtige Informationen bereitet das ZKA auf und übermittelt sie den Ausfuhrzollstellen aktuell in Form von Warnhinweisen.
Neben der reinen Erfassungstätigkeit bietet KOBRA den Benutzern bereits während der Ausfuhrabfertigung Hilfsmittel zur Erkennung und damit Verhinderung unzulässiger Ausfuhren an. Am Datenträgeraustausch nehmen etwa 1.050 zugelassene Firmen teil, die hierfür eine Zulassung zum Vorausanmeldeverfahren von dem für sie zuständigen Hauptzollamt erhalten haben. Die Firmen melden nach Maßgabe der Schnittstellenbeschreibung die Ausfuhrdaten bestimmter Warenkreise nachträglich bis zum 10. des auf die Ausfuhr folgenden Monats auf CD, 3,5-Zoll- bzw. ZIP-Diskette dem ZIVIT, das die Datenträger verarbeitet und wieder an die Firmen zurücksendet.
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