Das
HKR-Verfahren (Verfahren für das
Haushalts-,
Kassen- und
Rechnungswesen des Bundes) vollzieht seit Ende der 1970er Jahre zuverlässig den Bundeshaushalt
und ist somit schon seit Jahrzehnten Garant für die Kassensicherheit und Zahlungsfähigkeit des Bundes.
Das HKR-Zentralverfahren und diverse Vor- und Nachverfahren sind nach der Haushaltsreform des Jahres 1969 entwickelt, eingeführt und ständig optimiert worden.
Heute bilden weit über 1.000 Programme mit über 1 Mio. Programmanweisungen ein ausgereiftes Gesamtsystem, mit dem alle Prozesse der Haushaltsführung unterstützt und nach
den rechtlichen Vorgaben ausgeführt werden. Taggenau leistet der Bund mit dem HKR-Verfahren seine Ausgaben und fordert Verwaltungseinnahmen ein.
Der Bundesfinanzminister ist so ständig über den aktuellen Bewirtschaftungsstand des Bundeshaushalts informiert und plant aus den zur Verfügung gestellten
Liquiditätsinformationen taggenau die Aufnahme oder Platzierung von Mitteln am Geldmarkt.
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