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STROMBOLI

Windrad Quelle: BWZ Münster

Der Zoll ist zuständig für die Verwaltung der Strom- und Energiesteuern. Dazu gehören beispielsweise die. Bearbeitung von Stromsteueranmeldungen und Vergütungsanträgen und die Erstellung von Steuerbescheiden. Dabei setzt sie das vom ZIVIT entwickelte und betriebene Verfahren Stromboli ein.

Das Verfahren basiert auf einer zentralen Oracle-Datenbank, VB-Clients und verfügt über Verknüpfungen zu Office-Anwendungen. Stromboli unterstützt die rund 450 mit der Stromsteuer beauftragten Zollbeamten bei der Bearbeitung von Stromsteueranmeldungen und Steuervergütungsanträgen. Es erstellt automatisiert Steuer- und Erstattungsbescheide sowie Berichte und Serienbriefe.

Stromboli vereinfacht die Berechnung und Erteilung der möglichen Steuervergünstigungen für die Stromsteuer. Denn das Steuerrecht sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder Steuerentlastung vor. So ist beispielsweise Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird, steuerfrei. Steuerermäßigungen erhalten unter anderem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes kann ein Anspruch auf eine Steuerentlastung vorliegen. Im Bereich der Energiesteuer sind zum Beispiel Steuerentlastungen vorgesehen für Kraftstoffe die in Kraft-Wärme-Anlagen verwendet werden.

Mit Stromboli stellt das ZIVIT ein Programm bereit, das die bundeseinheitliche und effiziente Abwicklung der Strom- und Energiesteuerbearbeitung ermöglicht. Das Verfahren wird laufend an die aktuelle Rechtslage angepasst und auf weitere Anwendungsbereiche erweitert.

Weitere Informationen:

Allgemeine Informationen des Zolls zu Verbrauchssteuern


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