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Steuerfachverfahren

Geldscheine Quelle: BWZ Münster

Das ZIVIT unterstützt mit IT-Verfahren Zollämter, Steuerbehörden und teils auch Unternehmen dabei, Steuererhebungen zu ermitteln, festzulegen und zu kontrollieren.
Das vom ZIVIT IT-mäßig betreute Fachverfahren EUZI macht den EU-weiten automatisierten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie einigen angeschlossenen Drittländern und assoziierten/abhängigen Gebieten möglich, um die EU-Zinsrichtlinie umzusetzen.

Laut EU-Zinsrichtlinie müssen Banken in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über Zinseinkünfte ihrer Anleger informieren. Zinseinkünfte von im Ausland lebenden Personen teilt das BZSt über den automatisierten Weg im Rahmen des EUZI-Verfahrens den jeweiligen Behörden eines jeden Meldelandes mit. Umgekehrt übermitteln die ausländischen Steuerbehörden dem BZSt die Höhe der Zinsen, die dort ansässige Banken und Kreditinstitute an Personen oder Personenzusammenschlüsse zahlen, die in Deutschland angesiedelt sind.


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